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   OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10   

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https://dejure.org/2010,3268
OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10 (https://dejure.org/2010,3268)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2010 - 10 U 77/10 (https://dejure.org/2010,3268)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2010 - 10 U 77/10 (https://dejure.org/2010,3268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Bauherrengemeinschaft aus einem Werkvertrag; Umfang der Haftung eines einzelnen Bauherrn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705; BGB § 427; BGB § 420; BGB § 640
    Verpflichtung einer Bauherrengemeinschaft aus einem Werkvertrag; Umfang der Haftung eines einzelnen Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch bei Zwei-Personen-Bauherrengemeinschaft nur "Aufbauschuld"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei Zwei-Personen-Bauherrengemeinschaft nur "Aufbauschuld"! (IBR 2011, 216)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 527
  • MDR 2011, 95
  • NZBau 2011, 167
  • NZM 2011, 123
  • ZMR 2011, 548
  • BauR 2011, 566
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 187/78

    Haftung der Wohnungseigentümer für die Herstellungskosten einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10
    Bei Bauverträgen über die Errichtung eines Hauses mit Eigentumswohnungen, durch welche die künftigen Wohnungseigentümer die Bauarbeiten im eigenen Namen vergeben, ist schon vor Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft entgegen § 427 BGB in der Regel anzunehmen, dass die (künftigen) Wohnungseigentümer nicht als Gesamtschuldner, sondern nur anteilig verpflichtet werden (BGHZ 75, 26, juris Rn. 5, m.w.N.).

    Für ihn war es zumutbar, dem Risiko einer nur anteiligen Haftung der künftigen Wohnungseigentümer angesichts von deren wirtschaftlichen Interessen durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung entgegenzuwirken oder eine solche anteilige Haftung gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 26) hinzunehmen.

    Maßgeblich ist der jeweilige Wohnungseigentumsanteil (BGHZ 75, 26, juris Rn. 7).

  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78

    Vergabe durch Baubetreuer namens der Erwerber bei umfangreichem Vorhaben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in der Folge mehrfach bestätigt (BGHZ 76, 86, juris Rn. 13; BGH BauR 1989, 213, juris Rn. 7; BGHZ 150, 1, juris Rn. 14).

    Einem solchen Verständnis des Vertragsinhalts steht nicht entgegen, dass die künftigen Wohnungseigentümer und Teileigentümer in einer Bauerrichtungsgemeinschaft gegenüber den Bauhandwerkern auftreten, ohne dabei ihre jeweiligen Anteile schon auszuweisen (BGHZ 76, 86, juris Rn. 13).

  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 242/87

    Haftung von Mitgliedern einer Bauherrengesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in der Folge mehrfach bestätigt (BGHZ 76, 86, juris Rn. 13; BGH BauR 1989, 213, juris Rn. 7; BGHZ 150, 1, juris Rn. 14).

    Soll in einem Gebäude kein Wohnungs- oder Teileigentum gebildet werden, haften die Mitglieder einer Bauherrengesellschaft gemäß § 427 BGB in der Regel als Gesamtschuldner (BGH BauR 1989, 213, juris Rn. 8 f).

  • LG Ulm, 21.05.2010 - 3 O 203/07

    Fälligkeit des Werklohnanspruches ohne erfolgte Abnahme bei Abnahmereife des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 21.05.2010, Az. 3 O 203/07,.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes I. Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts Ulm vom 21.05.2010, Az. 3 O 203/07, verwiesen.

  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 185/90

    Abnahmeverweigerung bei wesentlichem Baumangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10
    Ob ein Mangel "wesentlich" ist und deshalb zur Verweigerung der Abnahme nach § 640 Abs. 1 S. 2 BGB berechtigt, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anhand der Art des Mangels, seines Umfangs und vor allem seiner Auswirkungen, wobei dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden ist (BGH BauR 1992, 627 juris RN 8).
  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in der Folge mehrfach bestätigt (BGHZ 76, 86, juris Rn. 13; BGH BauR 1989, 213, juris Rn. 7; BGHZ 150, 1, juris Rn. 14).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06

    Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10
    Sollte bereits eine Wohnungseigentümergemeinschaft bei Auftragserteilung entstanden sein, wird zwar daraus aus objektiver Sicht grundsätzlich allein die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht dagegen der einzelne Wohnungseigentümer verpflichtet, wenn nicht ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände wie z.B. einer geringeren Größe der Liegenschaft, einem einmaligen Leistungsaustausch, einer persönlichen Verbundenheit der Vertragspartner oder einem besonderen Sicherungsinteresse des Gläubigers der Vertrag gerade mit jedem einzelnen Wohnungseigentümer abgeschlossen wurde (vgl. BGH BauR 2007, 1041, juris Rn. 23).
  • BGH, 27.02.1992 - IX ZR 57/91

    Gewährleistungsbürgschaft gegenüber Bauherrengemeinschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10
    Da diese Form der Rechtsgestaltung der Bauwirtschaft allgemein bekannt ist, musste hier auch der Kläger als Bauunternehmer damit rechnen (BGH BauR 1992, 373, juris Rn. 12).
  • BGH, 05.10.1987 - II ZR 15/87

    Einordnung einer Bauherrengemeinschaft als Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10
    Die Bauherrengemeinschaft zwischen der Beklagten und Frau Y. stellte bis zum Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer Innen-Gesellschaft dar (BGH NJW-RR 1988, 220).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 165/15

    Abnahme eines Bauwerks durch Bezug durch den Auftraggeber

    Im Einzelfall kann indes zugunsten des Auftraggebers zu berücksichtigen sein, ob der Bezug des Bauwerks bzw. der Beginn der Nutzung der Werkleistung seitens des Auftraggebers unter dem Zwang der Verhältnisse (etwa der Räumungspflicht bisheriger Räume, vertraglicher Verpflichtungen, Schadensminderungspflichten des Auftraggebers etc.) erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1975, VII ZR 55/73, BauR 1975, 344; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2010, 10 U 77/10, NJW-RR 2011, 527; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 32 mwN; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage 2015, Rn 1826 mwN in Fn 194-196; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1125 ff. mwN; Palandt-Sprau, BGB, 75. Auflage 2016, § 640, Rn 6 mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10

    Bauvertrag: Konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme bei ausdrücklich erklärter

    In einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme kann eine schlüssige Abnahmeerklärung zu sehen sein (Senat, Urteil vom 16.11.2010, 10 U 77/10 juris RN 35).
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